Ein kurzer Überblick, welche Tätigkeiten nach Absprache möglich sind:
- Ortsbesichtigungen
- Feststellungen und Dokumentationen zum Schadenumfang und zur Schadenhöhe
- Ermittlungen zum Schadenhergang
- Verhandlung mit Versicherungsnehmern und Anspruchstellern
- Regulierungen im Rahmen der erteilten Vollmacht
- Zeugenbefragungen
- Einleitung von Schadenminderungsmaßnahmen
- Prüfung von Regressmaßnahmen und anderen Deckungen
- Betreuung und Begleitung von Versicherten